Was ist die Stiftung Neue Phänomenologie (SNP)?

Die Stiftung Neue Phänomenologie (SNP) ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere auf dem Gebiet der Geisteswissenschaften, sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieses steuerbegünstigten Zweckes durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Schwerpunkt bildet die Unterstützung, Weiterentwicklung und Verbreitung der von dem Philosophen Hermann Schmitz entworfenen Neuen Phänomenologie, die sich bemüht, das Denken für die unwillkürliche Lebenserfahrung begriffsfähig zu machen.

Die Stiftung ist finanziell so ausgestattet, dass sie – und zwar an erster Stelle – aus ihren Erträgen die Weiterführung der Tätigkeiten der Gesellschaft für neue Phänomenologie e.V. Rostock (GNP) auf absehbare Zeit ermöglicht. Die GNP hat bisher 19 jährliche Symposien und inzwischen 25 Bände einer eigenen Schriftenreihe (Tagungsberichte, Monographien, Dissertations- und Habilitationsschriften) herausgegeben, die letzten 15 Bände im Verlag Karl Alber in Freiburg i.B.[1]

Nach der Einrichtung eines Hermann-Schmitz-Stiftungs-Lehrstuhls für phänomenologische Philosophie an der Universität Rostock vor über sechs Jahren gilt das aktuelle Interesse der SNP einem Lehrstuhl für Staatsrecht und phänomenologische Rechtsphilosophie.

Die Rechtsphilosophie bildet einen zentralen Punkt in den Bemühungen der Neuen Phänomenologie. Anders aber als bei den wichtigen Themen „Leib“ und „Gefühl“, bei denen die Neue Phänomenologie an eine phänomenologische Tradition anknüpfen kann, handelt es sich bei der Verknüpfung von Leib und Gefühl mit dem Thema Recht um eine neuartige Rechtsphilosophie, die von manchen Juristen als Provokation aufgefasst wird; es handelt sich für die Rechtswissenschaft aber auch „um einen ungehobenen Schatz“[2]. Zu Hebung dieses Schatzes bemüht sich die Stiftung Neue Phänomenologie um die Einrichtung eines Lehrstuhls für Staatsrecht und phänomenologische Rechtsphilosophie.

Zustiftungen und Spenden – steuerlich absetzbar – sind willkommen.


[1] Inhalte und Projekte der Neuen Phänomenologie sind auf der Seite www.GNP-online.de nachzulesen.

[2] So Prof. Dr. Matthias Klatt im Interview vom 4.6.2010.

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